Rechtliches
Die derzeitige Rechtslage zur Naturvermittlung kann keinerlei Klarheit im Hinblick auf Berufsantritt und Berufsausübung bieten. Es existiert kein entwickeltes Berufsbild, es gibt keine gesetzlichen Antrittsvoraussetzungen oder Regelungen zur Berufsausübung, sondern es handelt sich bei der Naturvermittlung vielmehr um eine freie Tätigkeit, der jeder nachgehen darf.
Unter diesem Kapitel haben wir unterschiedliche Themen angelegt, die beschreiben woran aktuell in der Naturvermittlung gearbeitet wird bzw. wo Entwicklungspotenzial besteht.
Für die praktische Arbeit von Naturvermittler:innen haben wir drei Dokumente entwickelt, die eine schnelle rechtliche Orientierung für Praktiker:innen bietet:
- Die Checkliste für Naturvermittlungsangebote ist eine Liste, die von der Bewerbung bis zur Nachbearbeitung wichtige rechtliche Aspekte nennt, die man beachten sollte.
- Das Dokument Berufsausübung im Öffentlichen Raum und in der freien Natur bezieht sich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen im öffentlichen Raum und in der freien Natur bei kommerziellen Tätigkeiten, wie der Naturvermittlung.
- Das Dokument Kulturberufsrecht für Naturvermittler:innen
beschreibt welche Kulturberufe Naturvermittler:innen außerhalb des Fremdenführergewerbes und der Wissensvermittlung ausüben können.
Schauen Sie in die Dokumente rein und überprüfen Sie, ob Sie mit ihrem Naturvermittlungsangebot rechtlich auf dem aktuellen Stand sind!